ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ( AGB ) Stand: Dezember 2024
für die Aus- und Weiterbildungskurse durch den DRK-Kreisverband Cottbus Spree-Neiße-West e.V.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Ausbildungsangebote im DRK-Kreisverband Cottbus-Spree-Neiße-West e.V.
2. Anmeldung
Anmeldungen zu unseren Veranstaltungen erfolgen schriftlich/telefonisch oder unter Verwendung unseres Anmeldformulars auf unserer Homepage.
Die Anmeldung ist verbindlich.
3. Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für die Ausbildungsveranstaltung ist nach Aufforderung, üblicherweise nach Ende der Ausbildung an den Veranstalter zu zahlen. Tritt für die Zahlung des Entgelts ein Dritter ( z.B. eine Berufsgenossenschaft ) ein, tritt die Fälligkeit 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung ein.
4. Kündigung / Rücktritt des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann ohne Angabe von Gründen bis spätestens drei Werktage vor Beginn der Ausbildungsveranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Im Falle des Rücktritts erst am Tag der Ausbildungsveranstaltung ist durch den Teilnehmer das volle Lehrgangsentgelt zu zahlen.
Sollte der Teilnehmer ohne jegliche Rücktrittserklärung nicht zur Ausbildungsveranstaltung erscheinen, hat er die Kosten, diedurch sein Nichterscheinen - wie die kurzfristige Absage der Ausbildungsveranstaltung selbst, die Kosten der eingeplanten und erschienenen Lehrkräfte, sowie eventuelle Raum-, und Materialkosten zu tragen.
Bei späterer oder ganz unterbliebener Kündigung ist das volle Lehrgangsentgelt zu zahlen, auch wenn der Lehrgang gar nicht wahrgenommen wurde.
5. Ausschluss von Teilnehmern
Das DRK behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme an Veranstaltungen auszuschließen, wenn sie trotz Ermahnung den geregelten Ablauf der Veranstaltung stören,
wenn die Grundsätze des Deutschen Roten Kreuzes in Frage gestellt werden oder
wenn während der Veranstaltung eine Straftat begangen wird ( z.B. Diebstahl oder Sachbeschädigung ).
Im Fall des Ausschlusses von der Veranstaltung erfolgt weder die Aushändigung einer Teilnahmebescheinigung, noch die Erstattung eines bereits gezahlten Entgelts.
6. Kündigung / Rücktritt des Veranstalters
Das DRK kann die Teilnahme an der Ausbildungsveranstaltung ebenfalls ohne Angabe von Gründen absagen. Bei Erkrankung des Ausbilders, zu geringer Teilnehmerzahl, vom DRK nicht zu vertretenden Umständen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung der Ausbildungsveranstaltung. Sollte die Teilnahmegebühr bereits bezahlt worden sein, wird diese umgehend zurückerstattet.
7. Kurse vor Ort beim Kunden – Inhouse-Seminare
Für Inhouse-Seminare beim Kunden muss der Kunde einen Schulungsraum von mindestens 50 Quadratmeter ( gem. BG-Vorschrift ) zur Verfügung stellen, in dem das praktische Üben in Kleingruppen möglich ist.
8. Vermögensschaden
Für Vermögensschäden haftet das DRK nicht über den Betrag der Teilnehmergebühr hinaus.
9. Einwilligung gemäß Datenschutz
Die im Rahmen der Ausbildungsveranstaltung angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum sowie Wohnanschrift, Mailadresse, Telefonnummer sowie Angabe der Berufsgenossenschaft werden allein zur Durchführung und Bestätigung der angemeldeten Ausbildungsveranstaltung auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.
Der Teilnehmer ist mit der Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zweck der satzungsgemäßen Aufgaben einverstanden.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung hat der Teilnehmer das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten ( Art.§§ 15 DS-GVO ).
Darüber hinaus kann jederzeit vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen werden.
10. Schlussbestimmungen
Bei Verträgen mit Unternehmen gilt der Gerichtsstand des Erfüllungsorts gemäß § 29 ZPO.
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit sind die Vertragspartner verpflichtet, eine Regelung zu finden, welche der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.